Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Folgende Dienstleistungen erbringt EDITH gegenüber dem Auftraggeber: Beratungsleistungen, Ausbildung und Fortbildungsunterricht, Unterstützung bei Genehmigungsanträgen, Projektleitung, Eisenbahnbetriebsleitergestellung, sowie Dienstleistungen wie Abnahmen, Prüfung Bremsluftköpfe und Ingenieurdienstleistungen.

1.2. Die Angebote für Fernlehrgänge beschränken sich auf Teilnehmende mit Wohnsitz im Europäischen Wirtschaftsraum sowie der Schweiz.

1.3. Personenbezogene Daten des Auftraggebers wie Name, Anschrift, Telefon- und Kontaktdaten, werden für geschäftliche Zwecke bearbeitet, gespeichert und übermittelt. Sollte der Auftraggeber damit nicht einverstanden sein, ist die EDITH darüber schriftlich zu informieren.

1.4. Sämtliche Angebote der EDITH verstehen sich stehts unverbindlich. Das Angebot wird erst verbindlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung seitens der EDITH, sofern der Auftraggeber kein Widerspruch eingelegt hat.

1.5. Bei rechtlich aufgesetzten Unterlagen, können nur Änderungen oder Ergänzungen, bei schriftlicher Bestätigung seitens der EDITH verändert werden. Bei Verzicht dieser Vorgehensweise muss dies schriftlich an die EDITH mitgeteilt werden.

1.6. Alle künftigen Leistungen, der EDITH richten sich nach den Geschäftsbedingungen, sowohl auch, sollte dies in den Verträgen nicht eindeutig beschrieben oder gekennzeichnet sein. Geschäftsbedingungen seitens des Auftraggebers, müssen schriftlich von der EDITH anerkannt sein.

1.7. EDITH ist berechtigt, Ihre Leistung durch geeignete Unterauftragnehmer ausführen zu lassen. Sofern vertraglich vereinbart, erfordert dies eine Einwilligung bzw. Informationspflicht gegenüber dem Auftraggeber.

1.8. Die AGB gelten nur in deutscher Sprache, sollten sich AGB seitens EDITH in anderer Sprache im Umlauf befinden, gilt dies allein zu Informationszwecken.

2. Leistungsausführung, Mitwirkung des Auftraggebers

2.1. Die Planung, Vorbereitung und Ausführung liegt eigenverantwortlich bei der EDITH, sowie der Einsatz der Mitarbeiter oder Unterauftragnehmer. Sofern vertraglich vereinbart, erfordert dies eine Einwilligung bzw. Informationspflicht gegenüber dem Auftraggeber.

2.2. Die Leistung der EDITH erfolgt erst, wenn der Auftraggeber die vereinbarten Mitwirkungspflichten erfüllt hat. Im zumutbaren Umfang ist die EDITH berechtigt zur Erbringung von Teilleistungen

2.3. Kommt der Auftraggeber mit der Annahme, der von EDITH angebotenen Leistung in Verzug oder unterlässt der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung trotz angemessener Fristsetzung, ist EDITH zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Unberührt bleibt der Anspruch der EDITH auf Ersatz der ihr durch den Verzug oder die unterlassende Mitwirkung entstandenen Mehraufwendungen und Schäden, und zwar auch dann, wenn EDITH von dem Kündigungsrecht kein Gebrauch macht.

2.4. Bei Verbraucherverträgen im Rahmen der EDITH-Fernlehrgänge wird die Leistung nach Prüfung der Zahlungseingänge (Vorauszahlung) und ggf. weiterer vertraglich geregelter Bedingungen erbracht.

2.5. Bei Teilnahme an einem Fernlehrgang ist es Pflicht des Teilnehmenden, die notwendigen Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen. Bei Nichterfüllung behält sich EDITH vor, den Kurs zu sperren, bis die Voraussetzungen alle erfüllt sind.

3. Ergänzende Regelungen für nachfolgende Leistungen

3.1. Ausbildungsleistungen und Terminzusagen seitens der EDITH, stehen immer unter Vorbehalt der verfügbaren Ausbilder/Lehrkräfte. Sollte dieser Fall eintreten, ist EDITH bemüht, sich um einen entsprechenden Ersatz zu kümmern. Sollten Unterrichtseinheiten ausfallen, kann je nach Ermessen ein Ersatztermin stattfinden. Sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, wird dies dem Auftraggeber entsprechend mitgeteilt und nach Abschluss der Maßnahme ein Recht zur Minderung oder Rückzahlung gewährt. Anspruch auf bestimmte Lehrkräfte bestehen nicht. Schadenersatz wird nicht geltend, wenn eine Lehrkraft ausfallen sollte oder Lehrmaterial fehlt. Sollte ein Wechsel der Lehrkraft stattfinden, ist dies seitens des Auftraggebers kein Grund zur Kündigung oder Rücktritt. Unterrichtseinheiten dürfen seitens der EDITH den Leistungen der Teilnehmer angepasst werden.

3.2. Ergänzende Regelungen der Eisenbahnbetriebsleiter

Die Auswahl eines Eisenbahnbetriebsleiters (EBL) erfüllt EDITH durch die Auswahl einer Person, die den Anforderungen der Eisenbahnbetriebsleiterverordnung (EBV) entspricht. Anforderungen, die ergänzend an den EBL von dem Auftraggeber erteilt wurden, sind der EDITH nach Abschluss des Vertrages vollständig zur Einsicht und Prüfung vorzulegen. Die Bestellung der auserwählten Person von EDITH, ist laut EBV der Auftraggeber für verantwortlich. Die ausgewählte Person ist vom Auftraggeber uneingeschränkter Zugriff für die Ausübung der Befugnisse gemäß EBV zu gewähren. Es findet seitens der EDITH keine Arbeitnehmerüberlassung durch die Gestellung der gewählten Person statt.

4. Preise und Zahlungen

4.1. Alle Preise werden in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgewiesen.

4.2. Rechnungen werden von der EDITH sofort nach erbrachter Leistung oder anhand vertraglicher Terminierung erstellt.

4.3. Folglich wird von der EDITH abgerechnet: Sollte ein Tagessatz vereinbart sein, werden mindestens 8 Leistungsstunden erbracht und abgerechnet. Wenn nichts anderes vereinbart, werden die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden abgerechnet. Notwendige Reisezeiten werden, sofern nichts Weiteres vereinbart, wie Leistungszeit abgerechnet.

4.4. Rechnungen der EDITH sind grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen auf das angegebene Konto der EDITH zu zahlen.

4.5. Bei Zahlungsverzug behält sich EDITH vor, sofort rechtliche Schritte einzuleiten.

4.6. Sollte die Zahlungsfrist seitens des Auftraggebers um mehr als 14 Tage überschritten werden, werden die gesamten Forderungen der EDITH fällig, auch wenn andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind. Eingeräumte Nachlässe und Skonti dürfen nicht mehr in Anspruch genommen werden. Für noch nicht erbrachte Leistungen kann EDITH Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen verlange, insoweit steht EDITH ein Zurückhaltungsrecht zu. Das Zurückhaltungsrecht umfasst u.a. von EDITH auszustellende Zertifikate und Bescheinigungen. Das Recht der EDITH zur Kündigung laufender Verträge bleibt unberührt.

4.7. Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, ohne unsere schriftliche Zustimmung gegen die Forderungen der EDITH aufzurechnen oder ein Zurückhaltungsrecht geltend zu machen. Der Auftraggeber ist nicht befugt Ansprüche aus dem Vertrag an Dritte abzutreten, ohne das EDITH dies schriftlich eingewilligt hat.

4.8. Bei Verbraucherverträgen im Rahmen der EDITH-Fernlehrgänge sind wiederkehrende Zahlungen im Voraus zu entrichten.

5. Gewährleistung und Haftung

5.1. Beanstandungen und Mängel sind der EDITH unverzüglich nach Feststellung vom Auftraggeber zu melden.

5.2. Sollten sich die eingesetzten Arbeitnehmer der EDITH als ungeeignet erweisen, wird EDITH diese je nach Ermessen ersetzten. Der Auftraggeber muss der EDITH das Recht zur Mängelbeseitigung und Nachbesserung unter einer angemessenen Fristsetzung gewähren.

5.3. Sollte eine Mängelbeseitigung in dringenden Fällen durch die EDITH nicht möglich sein und dadurch nachweisbar eine Gefährdung der Betriebssicherheit oder unverhältnismäßige Schäden verursachen, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel eigenverantwortlich zu beseitigen oder von Dritten beseitigen zu lassen. Im Falle das EDITH den Mangel zu vertreten hat, hat der Auftraggeber das Recht auf Entschädigung, dies gilt auch bei Verzug der Mängelbeseitigung seitens der EDITH.

5.4. Schadenersatzansprüche gegenüber der EDITH, können nur geltend gemacht werden, wenn diese durch Vorsatz oder grobfahrlässige Handlungen oder zwingend erforderten Rechtsvorschriften begründet werden können, sowie nicht Einhaltung der vertraglich vereinbarten Pflichten. Die Haftbegrenzung gilt entsprechend für die Verletzung nachvertraglicher Pflichten. EDITH haftet nicht für den Erfolg erbrachter Dienstleistungen, insbesondere für Lernerfolge von Mitarbeitern des Auftraggebers, entgangenen Umsatz und Gewinn sowie für Betriebsausfälle und Folgeschäden.

##6. Ergänzende Regelungen für Softwareprogramme 6.1. Der Kunde darf, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von EDITH, Dritten keine Rechte an den Gegenständen einräumen, und seine Rechte auch nicht auf Dritte übertragen, dies auch nicht vorübergehend oder teilweise.

6.2. Die Software nicht übersetzen, bearbeiten, arrangieren oder anders umarbeiten, insbesondere kein Reverse Engineering oder keine Dekompilierung vornehmen oder veranlassen, es sei denn, es ist für die Herstellung der Interoperabilität mit anderen Programmen notwendig. In diesem Fall sind jedoch die Bestimmungen der Rechte des Kunden wegen Mängeln zu berücksichtigen.

6.3. Für den Fall von Software, die Software nicht vervielfältigen bzw. kopieren, es sei denn, es handelt sich um eine Sicherungskopie, die durch eine Person, die zur Benutzung der Software berechtigt ist, nach den Regeln der Technik lediglich im notwendigen Umfang angefertigt wird. Sicherungskopien auf beweglichen Datenträgern sind als solche zu kennzeichnen und mit dem Copyright-Vermerk von EDITH zu versehen.

6.4. Übertragung von Nutzungsrechten. Der Kunde darf die Gegenstände (insbesondere Software) von EDITH einem Dritten nur einheitlich und unter vollständiger und endgültiger Aufgabe der eigenen Nutzung der Gegenstände überlassen bzw. weitergeben. Soweit es sich um die Software von EDITH handelt, bedarf es für die Übertragung der Nutzungsrechte zudem der
Weitergabe der Registriernummer der Software vom Kunden an den Dritten. Die Weitergabe der Gegenstände von EDITH bedarf in jedem Fall der schriftlichen Zustimmung von EDITH. EDITH wird die Zustimmung erteilen, wenn der Kunde eine schriftliche Erklärung des Dritten vorlegt, in der sich dieser gegenüber EDITH zur Einhaltung der hinsichtlich der Gegenstände vereinbarten Nutzungs- und Weitergabebedingungen verpflichtet und wenn der Kunde gegenüber EDITH schriftlich versichert, dass er die Gegenstände bzw. alle Originalkopien der Gegenstände an den Dritten weitergegeben hat und alle selbst erstellten Kopien gelöscht hat.

6.5. Zustimmungsverweigerung. EDITH kann jede Zustimmung verweigern, wenn die Nutzung der Gegenstände durch den neuen Nutzer ihren berechtigten Interessen widerspricht.

7. Ergänzende Regelungen für Fernlehrgangsverträge

7.1. Die Anmeldung zum Fernkurs findet primär über unser Portal statt. Auch E-Mail, Brief oder Fax ist möglich. Nach der verbindlichen Anmeldung erhält der Bewerber eine Anmeldebestätigung per E-Mail.

7.2. Kursbeginn ist der Tag, an dem der bestätigte Teilnehmer den Zugang zum E-Learning-Portal erhält. Mit diesem Tag beginnt die Lieferung des Lernmaterials in Form von Bereitstellung auf dem Portal.

7.3. Sollten nach Lehrgangsbeginn unvorhersehbare Gründe auftreten (Arbeitslosigkeit, lang andauernde Erkrankung, etc.), hat der Teilnehmende die Möglichkeit im persönlichen Gespräch mit dem Studienbetreuer eine individuelle Zahlungsweise zu vereinbaren. Dieses Recht gewährt EDITH dann, wenn bis dahin die Studiengebühren ordnungsgemäß gezahlt wurden.

7.4. Sie haben ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Zusätzlich erhalten Sie als freiwillige Zusatzleistung der EDITH weitere zwei Wochen Zeit (kostenloser Probemonat), die Leistungen und den Service in aller Ruhe zu testen. Sollten Sie nicht überzeugt sein und von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, wird Ihnen für diese vier Wochen die gezahlte Rate erstattet. Die Widerrufsfrist beginnt an dem Tag, an dem der Teilnehmende die Anmeldebestätigung mit Widerrufsbelehrung durch EDITH per E-Mail erhalten hat.

8. Rücktritt und Minderung

8.1. Der Auftraggeber kann nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die gesamte Leistung für die EDITH unmöglich wird, dies gilt auch bei Unvermögen. Teilweise vom Vertrag zurücktreten ist nur dann möglich, wenn ein Teil der Leistung nicht erbracht werden kann oder ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung von einem Teil der Leistung besteht. Sollte dies nicht der Fall sein, kann der Auftraggeber, den nicht geleisteten Teil entsprechend gegenüber der EDITH mindern.

8.2. Bei Leistungsverzug kann nur dann vom Vertrag zurückgetreten werden, wenn eine angemessene Nachfrist mit ausdrücklicher Erklärung, dass sonst vom Vertrag zurückgetreten wird, schriftlich eingereicht wurde.

8.3. Wenn EDITH eine angemessene Nachfrist für die Beseitigung eines Mangels oder Nachbesserung, sofern von EDITH verschuldet, verstreichen lässt, kann vom Vertrag zurückgetreten werden.

9 Der Fernunterrichtsvertrag kann ohne Angaben von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt werden. Nach Ablauf des ersten Halbjahrs nach Vertragsschluss kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.

10. Abwerbung und Personalübernahme

10.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit mit EDITH und für einen Zeitraum von 24 (vierundzwanzig) vollen Kalendermonaten danach keine Mitarbeiter von EDITH abzuwerben. Bei Abwerbung oder sonst schuldhafter Übernahme eines Mitarbeiters der EDITH durch den Auftraggeber ist vom Auftraggeber eine Ablösesumme in Höhe von € 30.000,- EURO pro beschäftigten ehemaligen Mitarbeiter an die EDITH zu leisten. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens durch EDITH bleibt unberührt.

##11. Gerichtsstand, Erfüllungsort 11.1. Gerichtsstand ist Meldorf, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Sondervermögen sind, der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

11.2. EDITH ist berechtigt, auch am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

11.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des abgeschlossenen Vertrages unwirksam, nichtig oder lückenhaft sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Für das gesamte Vertragsverhältnis und die daraus resultierenden Ansprüche gilt das zwischen inländischen Parteien anwendbare Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.4. Im Rahmen von Fernlehrgängen ist der Gerichtsstand der Wohnort des Teilnehmenden, sofern dieser ein Verbraucher ist und seinen ersten Wohnsitz im Geltungsbereich des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) hat. In allen anderen Fällen gilt Absatz 11.1.

12. Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung der Daten

12.1. Sie haben ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten

12.2. Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt, wenn Sie Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich ist oder wenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist. Das gilt auch für per E-Mail übersandte Informationen. Übermittelte personenbezogene Daten werden mit Erfüllung des verfolgten Zwecks gelöscht. Die Löschung bei den Drittanbietern unterliegt den dort gültigen Regelungen.

11. Datenschutzbeauftragter

Für alle Fragen und Anliegen zum Thema Datenschutz steht Ihnen der Datenschutzbeauftragte der EDITH GmbH & Co. KG als Ansprechpartner zur Verfügung.

Andreas Popp
Tel. +49 481 78 77 57 00
Email: andreas.popp@edith-dithmarschen.de

Heide, Januar 2020

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